Verjährung von Ansprüchen aus einer Vermögensübernahme
BGH, Urteil vom 23.11.1983 - Aktenzeichen VIII ZR 281/82
DRsp Nr. 1996/14167
Verjährung von Ansprüchen aus einer Vermögensübernahme
Ein nach Vermögensübernahme gegen den ursprünglichen Schuldner erwirkter rechtskräftiger Titel läßt die gesonderte Verjährung von Ansprüchen aus der Vermögensübernahme gegen den Übernehmer gem. § 425BGB unberührt, führt also nicht etwa zur 30jährigen Verjährung dieser Ansprüche nach § 218BGB.