OLG Rostock - Urteil vom 03.12.2001
3 U 153/00
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
NZM 2003, 25
WuM 2002, 576

Verpflichtung des Besitzers zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung für ein Gewerbegrundstück auf dem Gebiet der ehemaligen DDR

OLG Rostock, Urteil vom 03.12.2001 - Aktenzeichen 3 U 153/00

DRsp Nr. 2004/16257

Verpflichtung des Besitzers zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung für ein Gewerbegrundstück auf dem Gebiet der ehemaligen DDR

Haben die Parteien 1990 in einem Vorvertrag den späteren Ankauf eines Gewerbegrundstücks in Aussicht genommen, wird dieses anschließend in Besitz genommen, kommt es aber erst fünf Jahre später zum Abschluss eines Mietvertrages, so steht bis zu diesem Zeitpunkt kein Anspruch auf Zahlung eines Nutzungsentgelts. Die Vereinbarung der Parteien ist vielmehr dahin auszulegen, dass das Objekt dem vorgesehenen Käufer schon vorab zur Nutzung überlassen werden soll und dass dieser, ohne ein Entgelt zu zahlen, die laufende Unterhaltung oder Instandsetzung übernehmen und notwendige Investitionen vornehmen soll.

Normenkette:

BGB § 535 ;
Fundstellen
NZM 2003, 25
WuM 2002, 576