Auf die Revision der Kläger wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 10. Juli 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Kläger zurückgewiesen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 4. April 2014 auf die Berufung der Kläger geändert.
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