KG - Urteil vom 25.01.2007
8 U 140/06
Normen:
BGB § 536 ;
Fundstellen:
KGReport 2007, 390
NZM 2007, 566
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 17.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 603/05

Vertragswidrige Konkurrenzsituation als zur Minderung des Mietzinses berechtigender Sachmangel der Mietsache

KG, Urteil vom 25.01.2007 - Aktenzeichen 8 U 140/06

DRsp Nr. 2007/6933

Vertragswidrige Konkurrenzsituation als zur Minderung des Mietzinses berechtigender Sachmangel der Mietsache

»Eine vertragswidrige Konkurrenzsituation stellt einen zur Minderung des Mietzinses berechtigenden Sachmangel der Mietsache dar.«

Normenkette:

BGB § 536 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Berufung der Kläger richtet sich gegen das am 17. Juli 2006 verkündete Urteil der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird.

Die Kläger tragen zur Begründung der Berufung vor:

Das vom Landgericht in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23. Dezember 1953 - VI ZR 244/52 - sei nicht einschlägig.

Zudem habe das Landgericht verkannt, dass es sich bei dem ausdrücklich mietvertraglich vereinbarten Konkurrenzschutz um eine zugesicherte Eigenschaft der Mietsache handele. Die zugesicherte Eigenschaft sei durch den Betrieb der Frau Dr. Ynnnnnn später weggefallen. Ein Anspruch auf Mietminderung bestehe auch, ohne dass es zu Umsatzeinbußen gekommen sein müsse.

Die Kläger beantragen,

das am 17. Juli 2006 verkündete Urteil der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin abzuändern und

a) die Beklagte zu verurteilen, an sie 29.932,93 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit Rechtshängigkeit zu zahlen,