Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. Februar 2014 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.213,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.606,50 EUR seit dem 6. November 2012 sowie aus weiteren 1.606,50 EUR seit dem 6. Dezember 2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 302,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. April 2013 zu zahlen.
Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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