Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 26.3.2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
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