LG Hannover - Urteil vom 17.02.1983
11 S 392/82
Normen:
BGB § 197 ;
Vorinstanzen:
AG Hannover, vom 24.08.1982 - Vorinstanzaktenzeichen 16 C 588/81

Verwirkung des Anspruchs auf Nachzahlung von Nebenkosten

LG Hannover, Urteil vom 17.02.1983 - Aktenzeichen 11 S 392/82

DRsp Nr. 2001/8496

Verwirkung des Anspruchs auf Nachzahlung von Nebenkosten

Der Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Nebenkosten aus Umlagenabrechnung wird nicht allein dadurch verwirkt, daß der abrechnungspflichtige Mieter es längere Zeit unterlassen hat, abzurechnen und den Anspruch geltend zu machen.

Normenkette:

BGB § 197 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 ZPO abgesehen

Entscheidungsgründe:

Die Berufung ist zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet.

Entgegen der Auffassung der Beklagten greift der Einwand der Verwirkung nicht durch. Der Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Nachzahlung von Nebenkosten aus Umlagenabrechnungen wird nicht allein dadurch verwirkt, dass der abrechnungspflichtige Vermieter es längere Zeit unterlassen hat, abzurechnen und den Anspruch geltend zu machen (vgl. KG, Beschluss vom 14.8.1981 - 8 WRE Miet 3471/81 -).

Die Nebenkosten sind auch fällig. Zwar steht dem Mieter generell ein Recht auf Einsicht in die Unterlagen am Wohnort zu und zwar auch dann, wenn Vermieter ein Wohnungsunternehmen mit Sitz in einer anderen Stadt ist (vgl. auch LG Hanau, WM 1981, 102). In diesem Fall kann der Mieter aber grundsätzlich erst einmal nur Einsicht in diese Belege in Form von Photokopien verlangen.