Die Berufung des Klägers sowie die Anschlussberufung des Beklagten gegen das Teilurteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Langen vom 6. August 2013 werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 63 % und der Beklagte 37 %.
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