OLG Celle - Beschluss vom 19.04.2007
2 W 39/07
Normen:
ZPO § 888 § 887 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 876
OLGReport-Celle 2007, 876
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 20.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 316/05

Vollstreckung der Räumung eines untervermieteten Mietobjekts

OLG Celle, Beschluss vom 19.04.2007 - Aktenzeichen 2 W 39/07

DRsp Nr. 2008/22100

Vollstreckung der Räumung eines untervermieteten Mietobjekts

»Ist das Mietobjekt vom Schuldner untervermietet, ist die Zwangsvollstreckung nicht nach § 887 ZPO, sondern nach § 888 ZPO zu vollstrecken, weil der Gläubiger den Zugang zum Mietobjekt nicht erzwingen kann.«

Normenkette:

ZPO § 888 § 887 ;

Gründe:

Die gemäß §§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 ZPO zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen die Festsetzung von Zwangsmitteln wegen der Nichterfüllung der in dem vollstreckbaren durch das Landgericht am 6. Januar 2007 protokollierten Vergleich der Parteien titulierten Verpflichtung der Schuldnerin, in der Halle K., H. (Mietobjekt) eine Entfeuchtung/Entlüftung für die Aquarien herzustellen, hat in der Sache aus den auch gegenüber dem Beschwerdevorbringen zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und insbesondere des Nichtabhilfebeschlusses vom 4. April 2007 keinen Erfolg.

Ergänzend ist auf Folgendes hinzuweisen: