Vollstreckung von Handlungspflichten des Vermieters
OLG Dresden, Beschluss vom 08.10.2001 - Aktenzeichen 3 W 1411/01
DRsp Nr. 2005/14770
Vollstreckung von Handlungspflichten des Vermieters
»Die zu Lasten des Eigentümers eines Mietshauses titulierte Verpflichtung, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der Durchfeuchtungen einer Mietwohnung zu treffen, ist auf Vornahme einer vertretbaren Handlung gerichtet und vom Mieter nach ZPO § 887 zu vollstrecken«