I.
Die Antragstellerin ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft, in deren Eigentumsanlage ein Hotel betrieben wird. Der Antragsgegner ist der Zwangsverwalter von vier Sondereigentumseinheiten, nämlich der Einheit Nr. 181 (Restaurant), 185 (Pianobar), 190 (Konferenzraum) und 192 (Sauna/Fitnessraum). Eigentümerin dieser Einheiten ist die Firma R-GbR, über deren Vermögen mit Beschluss des Amtsgerichts vom 1.7.2002 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Mit Beschluss des Amtsgerichts vom 10.12.2004 wurde die Zwangsverwaltung der vier oben genannten Einheiten angeordnet und der Antragsgegner zum Zwangsverwalter bestellt.
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