Auf die Beschwerde der Eigentümerin wird das Amtsgericht - Grundbuchamt - Otterndorf angewiesen, die mit Schriftsatz vom 9. Dezember 2010 beantragte Eintragung und Berichtigung des Grundbuchs nicht aus den Gründen der Zwischenverfügung vom 20. Januar 2011 zu versagen, soweit der Beschwerde nicht abgeholfen wurde.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 51.000 € festgesetzt.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|