Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Zivilkammer 84 des Landgerichts Berlin vom 31. August 2009 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 1.232,34 EUR festgesetzt.
I.
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