Voraussetzungen für Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
OLG Naumburg, Urteil vom 06.11.2001 - Aktenzeichen 9 U 166/01
DRsp Nr. 2002/1514
Voraussetzungen für Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
»Verlangt der Vermieter mit der Klage Nebenkostenvorauszahlung und rechnet er die Nebenkosten für den streitgegenständlichen Zeitraum vor Schluss der mündlichen Verhandlung konkret ab, kann er den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären.«