FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.07.2020
8 K 8320/17
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 1-3; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2;

Vorliegen der Voraussetzungen der sog. erweiterten Grundbesitzkürzung bei ausschließlicher Tätigkeit der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes; Ansehen von erbrachten Reinigungsleistungen gegen Entgelt als begünstigungsschädlich

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.07.2020 - Aktenzeichen 8 K 8320/17

DRsp Nr. 2020/13403

Vorliegen der Voraussetzungen der sog. erweiterten Grundbesitzkürzung bei ausschließlicher Tätigkeit der Verwaltung des eigenen Grundbesitzes; Ansehen von erbrachten Reinigungsleistungen gegen Entgelt als begünstigungsschädlich

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 S. 1-3; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die erweiterte Grundbesitzkürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz -GewStG- strittig.

Die Klägerin wurde im Jahr 1980 durch Frau B... und Herrn C... gegründet. Diese sind jeweils zu 50 % an der Klägerin beteiligt und zu Geschäftsführern bestellt. Gegenstand der Klägerin ist der An- und Verkauf von Grundbesitz sowie die Bebauung von Grundstücken für eigene und fremde Rechnung. Die Klägerin ist Eigentümerin von fremdvermieteten Wohnimmobilien. Die Hausverwaltung der Grundstücke der Klägerin übernahm - ausweislich der vorliegenden Mietverträge der Klägerin - im Streitzeitraum die D... GmbH in E....

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