Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts München I - 36. Zivilkammer - vom 12. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
I.
Das Landgericht hat den Antrag der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren zurückgewiesen. Mit der von dem Landgericht zugelassenen Rechtsbeschwerde, deren Zurückweisung die Klägerin beantragt, verfolgt die Beklagte ihren Prozesskostenhilfeantrag weiter.
II.
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