OLG Zweibrücken - Beschluss vom 15.05.2007 3 W 197/06
Normen:
WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4 ; KostO § 1 ; KostO § 2 Nr. 1 ; KostO § 8 Abs. 1 ; KostO § 137 Abs. 1 Nr. 6 ;
Fundstellen:
JurBüro 2007, 491
OLGReport-Zweibrücken 2007, 803
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 09.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 112/06
AG Trier - 6 U R II 13/05.WEG,
Vorschusspflicht des Antragstellers bei Anfechtung von WEG-Beschlüssen gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.05.2007 - Aktenzeichen 3 W 197/06
DRsp Nr. 2007/12121
Vorschusspflicht des Antragstellers bei Anfechtung von WEG -Beschlüssen gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4WEG
»Der Antragsteller, der die Anfechtung eines WEG -Beschlusses gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4WEG betreibt, ist nach § 2KostO ist zur Zahlung anfallender Vorschüsse für erforderliche Sachverständigengutachten verpflichtet.«
Normenkette:
WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4 ; KostO § 1 ; KostO § 2 Nr. 1 ; KostO § 8 Abs. 1 ; KostO § 137 Abs. 1 Nr. 6 ;
Entscheidungsgründe:
I.
Die Beteiligten bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie streiten um die Frage, wer von ihnen in einem Beschlussanfechtungsverfahren gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4WEG den Vorschuss für die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu zahlen hat.
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