Vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrages durch Entgegennahme einer Kündigung; Kündigung wegen Invalidität des Mieters
KG, Urteil vom 20.08.2001 - Aktenzeichen 20 U 1221/00
DRsp Nr. 2005/7116
Vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrages durch Entgegennahme einer Kündigung; Kündigung wegen Invalidität des Mieters
1. Die "Entgegennahme" einer mündlichen Kündigung des Mietvertrages stellt selbst bei einer zustimmenden Äußerung des Vermieters noch keine vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages dar.2. Berufsunfähigkeit und Invalidität sind Teil des vom Mieter zu tragenden Risikos. Dieser kann allenfalls nach Treu und Glauben (§ 242BGB) verlangen, bei Stellung eines akzeptablen Ersatzmieters aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden.
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