Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landesgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 2023 aufgehoben.
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Außenstelle Höchst - vom 7. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
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