BGH - Urteil vom 08.03.2024
V ZR 80/23
Normen:
WEG § 23 Abs. 1 S. 1; WEG § 23 Abs. 4 S. 1; WEG § 24;
Fundstellen:
ZAP EN-Nr. 221/2024
NWB 2024, 838
ZAP 2024, 309
NJW-RR 2024, 428
MDR 2024, 488
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Main, vom 07.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 381 C 495/20
LG Frankfurt/Main, vom 27.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 09 S 38/22

Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; Teilnahme der Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter

BGH, Urteil vom 08.03.2024 - Aktenzeichen V ZR 80/23

DRsp Nr. 2024/3532

Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; Teilnahme der Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter

Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten.

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landesgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 2023 aufgehoben.

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Außenstelle Höchst - vom 7. Juli 2022 wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten der Rechtsmittelverfahren.

Normenkette:

WEG § 23 Abs. 1 S. 1; WEG § 23 Abs. 4 S. 1; WEG § 24;

Tatbestand