Auf die Revision der Klägerin zu 2 wird das Urteil des Landgerichts Hamburg Zivilkammer 18 vom 11. Mai 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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