Auf die Revision der Kläger wird das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 1. Juni 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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