Auf die Rechtsmittel der Kläger werden das Urteil der Zivilkammer 85 des Landgerichts Berlin vom 19. Mai 2015 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 28. Mai 2014 abgeändert.
Die Beschlüsse der Wohnungseigentümer vom 8. Juli 2013 zu TOP 11, TOP 11 Nr. 8 und TOP 11 Nr. 11 werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
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