I.
Die Parteien streiten um die Räumung einer Wohnung nebst weiterer Räumlichkeiten und Garten.
Das Landgericht hat die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, die im Hause S.weg...belegene Wohnung, bestehend aus Ober- und Untergeschoss des Hauses, sowie zwei Garagen, Verwaltungsbüro, Hühnerställe, einem großen Geflügelstall, Lager, Werkstatt und Garten zu räumen und an den Kläger geräumt herauszugeben.
Eine Räumungsfrist hat es nicht gewährt.
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