Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 29.03.2010 –
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren nur noch über die Zahlung von Urlaubsgeld in Höhe von 255,65 € brutto für das Kalenderjahr 2008.
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