I.
Der Antragsteller war bis zum 18.04.2005 Miteigentümer der eingangs genannten Anlage, die er von deren Entstehung im Jahr 1997 bis zum 31.12.2000 verwaltet hatte. Verwalterin der Anlage ist seit dem 14.04.2004 Frau Rechtsanwältin S.
Ursprünglich waren der Antragsteller und Frau T2 gemeinschaftliche Eigentümer der Grundbesitzung I-Straße. Am 02.12.1996 teilten sie ihr Eigentum in sechs Miteigentumsanteile auf, die jeweils mit dem Sondereigentum an einer Wohnung verbunden waren. In der in § 3 der Teilungserklärung niedergelegten Gemeinschaftsordnung heißt es unter Nr. 5:
"Abschlagszahlungen
Der Wohnungseigentümer hat auf die Bewirtschaftskosten angemessene monatliche Abschlagszahlungen zu leisten. ...
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