Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 04.12.2019, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob die Klägerin von dem beklagten Land auch weiterhin die Zahlung einer sogenannten Leistungsträgerzulage verlangen kann.
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