Wirksame Mehrheitsbeschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung - Anpassung der Regelung eines abweichenden Wirtschaftsjahres an das Kalenderjahr; Fortdauer des Wirtschaftsplans mit unveränderten Ansätzen
LG Berlin, Beschluss vom 27.04.2001 - Aktenzeichen 85 T 384/00 WEG
DRsp Nr. 2003/16637
Wirksame Mehrheitsbeschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung - Anpassung der Regelung eines abweichenden Wirtschaftsjahres an das Kalenderjahr; Fortdauer des Wirtschaftsplans mit unveränderten Ansätzen
1. Ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung, durch den das an der Heizperiode orientierte Wirtschaftsjahr für die Zukunft auf das Kalenderjahr umgestellt wird, ist nicht nichtig.2. Auch ein Mehrheitsbeschluss, durch den die Fortdauer des Wirtschaftsplanes mit unveränderten Ansätzen bestimmt wird, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen wird, ist nicht nichtig.