LG Berlin - Beschluss vom 27.04.2001
85 T 384/00 WEG
Normen:
WEG § 28 Abs. 1, Abs. 3 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)372c-d
ZMR 2001, 916

Wirksame Mehrheitsbeschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung - Anpassung der Regelung eines abweichenden Wirtschaftsjahres an das Kalenderjahr; Fortdauer des Wirtschaftsplans mit unveränderten Ansätzen

LG Berlin, Beschluss vom 27.04.2001 - Aktenzeichen 85 T 384/00 WEG

DRsp Nr. 2003/16637

Wirksame Mehrheitsbeschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung - Anpassung der Regelung eines abweichenden Wirtschaftsjahres an das Kalenderjahr; Fortdauer des Wirtschaftsplans mit unveränderten Ansätzen

1. Ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung, durch den das an der Heizperiode orientierte Wirtschaftsjahr für die Zukunft auf das Kalenderjahr umgestellt wird, ist nicht nichtig. 2. Auch ein Mehrheitsbeschluss, durch den die Fortdauer des Wirtschaftsplanes mit unveränderten Ansätzen bestimmt wird, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen wird, ist nicht nichtig.

Normenkette:

WEG § 28 Abs. 1, Abs. 3 ;
Fundstellen
DRsp I(152)372c-d
ZMR 2001, 916