OLG Düsseldorf - Beschluss vom 15.01.2015
I-10 U 184/14
Normen:
BGB § 543 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 24.09.2014

Wirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume aus wichtigem Grund

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2015 - Aktenzeichen I-10 U 184/14

DRsp Nr. 2015/10056

Wirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume aus wichtigem Grund

Ein einmaliger Verstoß gegen ein in einem Gewerberaummietvertrag vereinbartes Verbot des Verkaufs von Bier in Flaschen rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung des Vertrages.

Tenor

I.

Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 24.09.2014 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - einstimmig im Beschlussverfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

II.

Es wird unter Hinweis auf § 272 Abs. 4 ZPO Gelegenheit zur Stellungnahme bis 30.01.2015 gegeben.

III.

Streitwert: 55.692,00 € (3.900,00 € x 19% MWSt. x 12 Monate)

Normenkette:

BGB § 543 Abs. 1;

Gründe

I.