Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 24.09.2014 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - einstimmig im Beschlussverfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
II.Es wird unter Hinweis auf § 272 Abs. 4 ZPO Gelegenheit zur Stellungnahme bis 30.01.2015 gegeben.
III.Streitwert: 55.692,00 € (3.900,00 € x 19% MWSt. x 12 Monate)
I.
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