Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Mitte vom 18. September 2020 wird nach einem Wert von 5.000 € mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Eintragungshindernis auch durch die Niederschrift über einen Zustimmungsbeschluss der Eigentümerversammlung oder Zustimmungserklärungen aller übrigen Wohnungseigentümer behoben werden kann. Insoweit wird eine weitere Frist von zwei Monaten gesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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