Die Beschwerde wird bei einem Wert in Höhe von 5.000,00 EUR zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligte zu 1 ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die in Abt. I lfd. Nr. 2 mit den Beteiligten zu 2 und 3 als deren Gesellschafter im Grundbuch eingetragen ist. Das dort verzeichnete Grundstück ist mit einem vermieteten Mehrfamilienhaus bebaut. Die Beteiligten zu 4 und 5 sind die Kinder des Beteiligten zu 2.
Am 5. November 2015 erteilte der Beteiligte zu 3 dem Beteiligten zu 2 zur UR-Nr. 8xx/2xxx des Notars Gxxxx Bxxxxx in Bxxxx eine "Immobilienvollmacht" zur Vertretung des Beteiligten zu 3 u.a. für dessen Beteiligungen als Gesellschafter in Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Wegen der Einzelheiten wird auf Blatt 69-72 Bd. II der Grundakten verwiesen.
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