OLG Celle - Urteil vom 17.05.2022
4 U 19/21
Normen:
WEG § 48 Abs. 5; BGB § 741;
Vorinstanzen:
LG Stade, vom 28.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 36/20

Wirksamkeit von Beschlüssen der Eigentümer von Grundstücken im Gebiet eines Ferienparks

OLG Celle, Urteil vom 17.05.2022 - Aktenzeichen 4 U 19/21

DRsp Nr. 2023/4804

Wirksamkeit von Beschlüssen der Eigentümer von Grundstücken im Gebiet eines Ferienparks

1. Die Gesamtheit aller Eigentümer von im Gebiet eines Ferienparks belegenen Grundstücken ist jedenfalls hinsichtlich des Besitzes eine Gemeinschaft im Sinne von § 741 BGB. 2. Hinsichtlich der Wirksamkeit von Beschlüssen gelten die Grundsätze über die Beschlusskompetenz einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern jedenfalls dann entsprechend, wenn dies in der Miteigentümerordnung so bestimmt ist. 3. Von dieser Beschlusskompetenz gedeckt ist die Aufstellung und Beschlussfassung hinsichtlich eines Wirtschaftsplans und die Entlastung des Verwalters.

1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 28. Januar 2021 abgeändert.

Die in der Versammlung vom 17. November 2018 gefassten Beschlüsse über die Genehmigung der Reparaturrücklagen 2018 (TOP 6), über die Entlastung des Verwalters (TOP 7), über die Vorstellung Investitions- und Finanzplan für Modernisierung und Reparaturen (TOP 9), über die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2019 (TOP 11) und über die Zuführung zur Reparaturrücklage 2019 (TOP 12) werden für ungültig erklärt.