1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 28. Januar 2021 abgeändert.
Die in der Versammlung vom 17. November 2018 gefassten Beschlüsse über die Genehmigung der Reparaturrücklagen 2018 (TOP 6), über die Entlastung des Verwalters (TOP 7), über die Vorstellung Investitions- und Finanzplan für Modernisierung und Reparaturen (TOP 9), über die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2019 (TOP 11) und über die Zuführung zur Reparaturrücklage 2019 (TOP 12) werden für ungültig erklärt.
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