Wohneigentumsförderung und häusliches Arbeitszimmer
BFH, Urteil vom 27.09.2001 - Aktenzeichen X R 92/98
DRsp Nr. 2002/787
Wohneigentumsförderung und häusliches Arbeitszimmer
»Die auf das beruflich genutzte Arbeitszimmer entfallenden Anschaffungskosten sind auch dann nicht in die Bemessungsgrundlage der Wohneigentumsförderung nach § 10eEStG einzubeziehen, wenn wegen § 4 Abs. 5 Nr. 6 bEStG und § 9 Abs. 5EStG i.d.F. des JStG 1996 der Werbungskostenabzug in voller Höhe zu versagen ist.«