Wohnungseigentümer - Jahresabrechnung: keine ahlungsverpflichtung bei Guthaben in Einzelabrechnung und bei vollzogener Erfüllungsübernahme durch den Käufer
KG, Beschluss vom 26.07.2004 - Aktenzeichen 24 W 87/03
DRsp Nr. 2004/14177
Wohnungseigentümer - Jahresabrechnung: keine ahlungsverpflichtung bei Guthaben in Einzelabrechnung und bei vollzogener Erfüllungsübernahme durch den Käufer
»Weist die bestandskräftig beschlossene Einzelabrechnung eines Wohnungseigentümers ein Guthaben auf, können für das Wirtschaftsjahr keine Nachforderungen gerichtlich geltend gemacht werden. Das in der Einzelabrechnung ausgewiesene Guthaben ist ebenso verbindlich wie eine festgelegte Nachzahlungsverpflichtung.«