I.
Die Beteiligten sind Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage Tivoli 6 in H.. Der Beteiligte zu 1 ist Eigentümer einer Wohnung und zugleich nach der Teilungserklärung vom 10.04.1995 Verwalter der Wohnanlage; der Beteiligten zu 5, deren Geschäftsführer und Liquidator der Beteiligte zu 1 ist, gehören fünf Wohnungen. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind Eigentümer je einer Wohnung; dem Beteiligten zu 4 gehören zwei Wohnungen.
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