AG Bensheim, vom 03.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 C 810/15
LG Frankfurt/Main, vom 27.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 13 S 49/16
Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwaltervergütung; Abberufung des Verwalters durch die Wohnungseigentümer; Ordnungsmäßige Verwaltung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Verwaltervertrags; AGB-Kontrolle der Klauseln des Verwaltervertrags
BGH, Versäumnisurteil vom 05.07.2019 - Aktenzeichen V ZR 278/17
DRsp Nr. 2020/954
Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwaltervergütung; Abberufung des Verwalters durch die Wohnungseigentümer; Ordnungsmäßige Verwaltung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Verwaltervertrags; AGB-Kontrolle der Klauseln des Verwaltervertrags
Die Aufhebung eines Beschlusses über die Bestellung der Verwaltung und eines Beschlusses über die Ermächtigung von Wohnungseigentümern zum Abschluss des Verwaltervertrags führt analog § 47FamFG weder zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen, die der Verwalter namens der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten vorgenommen hat, noch zur Unwirksamkeit des Verwaltervertrags.a) Die AGB-Kontrolle der Klauseln des Verwaltervertrags ist nicht im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen den Beschluss zur Ermächtigung von Wohnungseigentümern zum Abschluss des Vertrages oder einen Beschluss über die Annahme des Vertragsangebots des Verwalters, sondern bei der Anwendung des Vertrags im Verhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter vorzunehmen.
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