OLG Nürnberg - Beschluss vom 18.06.2001
6 W 1779/01
Normen:
WEG § 27 ; ZPO § 263 ;
Fundstellen:
NZM 2002, 302
OLGR-Nürnberg 2001, 261
Vorinstanzen:
LG Regensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 6 OH 46/98

Wohnungseigentum - selbständiges Beweisverfahren durch Verwalter in eigenem Namen - Partei trotz Abberufung - Eintritt als Antragsteller

OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.06.2001 - Aktenzeichen 6 W 1779/01

DRsp Nr. 2001/11525

Wohnungseigentum - selbständiges Beweisverfahren durch Verwalter in eigenem Namen - Partei trotz Abberufung - Eintritt als Antragsteller

»1. Hat der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft in eigenem Namen ein selbständiges Beweisverfahren wegen Mängeln an der Wohnanlage beantragt, bleibt er Partei, auch wenn er abberufen wurde.2. Der neue Verwalter oder die Eigentümergemeinschaft kann in dieses Verfahren als Antragstellerin eintreten.«

Normenkette:

WEG § 27 ; ZPO § 263 ;

Gründe:

I.