KG - Beschluss vom 09.05.2001
24 W 3082/00
Normen:
WEG § 16 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Berlin - 85 T 247/99 (WEG),
AG Charlottenburg - 70 II 10/99 (WEG),

Wohnungseigentum - Wohngeldschuldner - vermögenslose Kommanditgesellschaft - rechtswidrige Amtslöschung

KG, Beschluss vom 09.05.2001 - Aktenzeichen 24 W 3082/00

DRsp Nr. 2001/12857

Wohnungseigentum - Wohngeldschuldner - vermögenslose Kommanditgesellschaft - rechtswidrige Amtslöschung

»1. Wohngeldschuldner ist nur der wahre Wohnungseigentümer, wenn der Inhalt des Grundbuchs mit der wahren Rechtslage nicht übereinstimmt.2. Eine Kommanditgesellschaft, deren Firma wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht worden ist und die daraufhin von Amts wegen ebenfalls im Wohnungsgrundbuch als Eigentümerin gelöscht wird, bleibt Schuldnerin des Wohngeldanspruchs, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Amtslöschungen im Handelsregister und im Wohnungsgrundbuch zu Unrecht eingetragen worden sind.«

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Antragsteller verlangen von der Antragsgegnerin rückständiges Wohngeld für die Wohnung Nr. 14 für die Monate November und Dezember 1998. Dem liegt nach den Feststellungen des Landgerichts und dem Inhalt der Grundakte der folgende Sachverhalt zugrunde: