OLG Naumburg - Beschluss vom 07.11.2001
11 Wx 14/01
Normen:
WEG § 47 § 27 Abs. 1, Abs. 2 § 43 Abs. 1 Nr. 4 § 48 Abs. 3 S. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Halle, - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 390/99
AG Halle-Saalkreis - 102 II 2/99 WEG ,

Wohnungseigentum: Erledigung des Beschlussanfechtungsverfahren gegen die Abberufung des Verwalters

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.11.2001 - Aktenzeichen 11 Wx 14/01

DRsp Nr. 2002/1512

Wohnungseigentum: Erledigung des Beschlussanfechtungsverfahren gegen die Abberufung des Verwalters

»1. Ein Beschlussanfechtungsverfahren gegen die Abberufung des Verwalters erledigt sich, wenn die Bestellung aus anderen Gründen - durch Zeitablauf oder einen nicht angefochtenen weiteren Beschluss - endet. 2. Erledigt sich die Hauptsache nach Einlegung einer zulässigen sofortigen Beschwerde, muss der Beschwerdeführer den Beschwerdeantrag auf die Kosten beschränken; ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung in der Hauptsache besteht nicht mehr.«

Normenkette:

WEG § 47 § 27 Abs. 1, Abs. 2 § 43 Abs. 1 Nr. 4 § 48 Abs. 3 S. 1 ;

Gründe: