I.
Die Antragsteller sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft ... in E. . Sie sind bis auf zwei Mitglieder, die am 21.06.2001 bzw. 05.09.2002 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen worden sind, bisher lediglich durch Auflassungsvormerkungen gesichert, nachdem sie Kaufverträge mit dem teilenden Ersteigentümer abgeschlossen haben.
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