I.
Die Beteiligten zu I. bis III. bilden die Eigentümergemeinschaft der oben angegebenen Wohnanlage.
In dem vorliegenden Verfahren streiten die Beteiligten in der Rechtsbeschwerdeinstanz um die Gültigkeit folgender Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 13.6.2000:
TOP 3a) Genehmigung der von der von der BBM GmbH erstellten Jahresabrechnung für 1999
TOP 4 Nichtbildung einer Sonderumlage in Höhe von 25.000,00 DM zur Auszahlung von Guthaben aus der Jahresabrechnung 1999,
Gestattung der Abtretung von Guthaben aus den Jahresabrechnungen 1998 und 1999 zwischen den Eigentümern zum Ausgleich von Nachzahlungen oder Wohngeldzahlungen in 2000,
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