I.)
Die Beteiligten zu 1) bis 5) sowie 7) bilden die o.a. Eigentümergemeinschaft, wobei die Beteiligten zu 1) und 7) Miteigentümer einer Eigentumswohnung sind. Der Beteiligte zu 6) ist Verwalter der Gemeinschaft.
Mit Schreiben vom 04.11.2002 berief der Beteiligte zu 6) eine Eigentümerversammlung für den 20.11.2002 ein. Zur Tagesordnung heißt es in der Einladung u.a.:
"...
TOP 7: Antrag eines Eigentümers zur Entziehung der Wohnungseigentume der Eheleute L...
TOP 8 Antrag eines Eigentümers zur Entziehung des Wohnungseigentums der Eheleute S...
..."
Der Einladung war eine Anlage beigefügt, in der die einzelnen Tagesordnungspunkte erläutert wurden. Zu TOP 7 wird erläutert, dass der Beteiligte zu 2) die Beschlussfassung beantragt habe. Die gegen die Beteiligten zu 5) erhobenen Vorwürfe werden skizziert. Zu TOP 8 werden in der Anlage unter der Überschrift "Entziehung Wohnungseigentum S..." die Ausführungen betreffend die Eheleute L... wiederholt.
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