I.)
Die Beteiligten zu 1) bilden die o.a. Eigentümergemeinschaft. Der Beteiligte zu 2) ist Verwalter der Gemeinschaft. Der Beteiligte zu 3) war Eigentümer der Wohnungseigentumseinheiten Nr. 1, 2, 4, 6, 7 und 10 in der vorgenannten Anlage. Er hat das Eigentum durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung verloren.
Der Zuschlag der verschiedenen Wohnungseigentumseinheiten in der Zwangsversteigerung fand in zeitlicher Hinsicht wie folgt statt:
Wohnung 1 06.07.1998
Wohnung 2 25.02.1998
Wohnung 4 27.01.1998
Wohnung 6 25.09.1997
Wohnung 7 11.02.1999
Wohnung 10 12.10.1998.
Zuvor standen die Wohnungen Nr.1, 2, 4 und 10 ab dem 01.11.1997 unter Zwangsverwaltung.
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