LG Lüneburg, vom 12.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 30/04
AG Celle - 12 II 22/03 WEG,
Wohnungseigentumsrecht: Konkludente Feststellungen im Versammlungsprotokoll - Heilung der fehlenden Bezeichnung des Gegenstandes der Einberufung gem. § 23 Abs. 2 WEG
OLG Celle, Beschluss vom 06.09.2004 - Aktenzeichen 4 W 143/04
DRsp Nr. 2004/17267
Wohnungseigentumsrecht: Konkludente Feststellungen im Versammlungsprotokoll - Heilung der fehlenden Bezeichnung des Gegenstandes der Einberufung gem. § 23 Abs. 2WEG
»1. Zu den Anforderungen an konkludente Feststellungen im Versammlungsprotokoll2. Haben bei einer sog. "Vollversammlung" sämtliche Wohnungseigentümer auf die Einhaltung der Formvorschrift des § 23 Abs. 2WEG verzichtet, wird der Verfahrensmangel der fehlenden Bezeichnung des Gegenstands bei der Einberufung geheilt«