OLG Celle - Beschluss vom 06.09.2004
4 W 143/04
Normen:
WEG § 23 Abs. 2 ; WEG § 24 Abs. 5 ;
Fundstellen:
NZM 2005, 308
OLGReport-Celle 2004, 600
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 12.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 30/04
AG Celle - 12 II 22/03 WEG,

Wohnungseigentumsrecht: Konkludente Feststellungen im Versammlungsprotokoll - Heilung der fehlenden Bezeichnung des Gegenstandes der Einberufung gem. § 23 Abs. 2 WEG

OLG Celle, Beschluss vom 06.09.2004 - Aktenzeichen 4 W 143/04

DRsp Nr. 2004/17267

Wohnungseigentumsrecht: Konkludente Feststellungen im Versammlungsprotokoll - Heilung der fehlenden Bezeichnung des Gegenstandes der Einberufung gem. § 23 Abs. 2 WEG

»1. Zu den Anforderungen an konkludente Feststellungen im Versammlungsprotokoll 2. Haben bei einer sog. "Vollversammlung" sämtliche Wohnungseigentümer auf die Einhaltung der Formvorschrift des § 23 Abs. 2 WEG verzichtet, wird der Verfahrensmangel der fehlenden Bezeichnung des Gegenstands bei der Einberufung geheilt«

Normenkette:

WEG § 23 Abs. 2 ; WEG § 24 Abs. 5 ;

Entscheidungsgründe:

I.