Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.
Der Beschluss des Amtsgerichts Gladbeck vom 11.06.2007 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beschlüsse der Wohnungseigentümer vom 28.07.2006 zu TOP 7 und TOP 9 werden für ungültig erklärt.
Die Beteiligten zu 5) tragen die Gerichtskosten des Verfahrens aller Instanzen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 10.000,- € festgesetzt.
I.
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