BGH - Urteil vom 24.03.2010
VIII ZR 304/08
Normen:
BGB § 306 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 307 Abs. 2; BGB § 309 Nr. 1; BGB § 310 Abs. 2; PrKG § 1 Abs. 1; PrKG § 1 Abs. 2 Nr. 2;
Fundstellen:
NJW 2010, 2793
WM 2010, 1050
ZIP-aktuell 2010, Nr. 84
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt am Main, vom 04.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 U 60/07
LG Frankfurt am Main, vom 03.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen O 32/07

Zulässigkeit einer Arbeitspreisänderung bei ausschließlicher Anknüpfung an an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl i.R.d. Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag; Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag in Hinblick auf die Berücksichtigung von Kostensenkungen außerhalb der Gasbezugskosten weder beim Arbeitspreis noch beim Grundpreis

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - Aktenzeichen VIII ZR 304/08

DRsp Nr. 2010/7685

Zulässigkeit einer Arbeitspreisänderung bei ausschließlicher Anknüpfung an an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl i.R.d. Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag; Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag in Hinblick auf die Berücksichtigung von Kostensenkungen außerhalb der Gasbezugskosten weder beim Arbeitspreis noch beim Grundpreis

Zur Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, die die Änderung des Arbeitspreises ausschließlich an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl ("HEL") knüpft und Kostensenkungen außerhalb der Gasbezugskosten weder beim Arbeitspreis noch beim Grundpreis berücksichtigt (siehe BGH, Urteil vom heutigen Tag - VIII ZR 178/08).

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4. November 2008 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Normenkette:

BGB § 306 Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 307 Abs. 2; BGB § 309 Nr. 1; BGB § 310 Abs. 2; PrKG § 1 Abs. 1; PrKG § 1 Abs. 2 Nr. 2;

Tatbestand