LG Heilbronn, vom 29.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 372/08
Zulässigkeit eines Teil-Grundurteils über eine Schadensersatzklage verbunden mit einem Teil-Endurteil über ein Feststellungsbegehren hinsichtlich weiterer Schäden; Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzes durch einen Wohnungseigentümer bei Mängeln des Gemeinschaftseigentums
OLG Stuttgart, Urteil vom 03.08.2010 - Aktenzeichen 10 U 26/10
DRsp Nr. 2010/14441
Zulässigkeit eines Teil-Grundurteils über eine Schadensersatzklage verbunden mit einem Teil-Endurteil über ein Feststellungsbegehren hinsichtlich weiterer Schäden; Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzes durch einen Wohnungseigentümer bei Mängeln des Gemeinschaftseigentums
1. Durch die Verbindung eines Teil-Grundurteils über eine Schadensersatzklage mit einem Teil-Endurteil über das Feststellungsbegehren hinsichtlich der weiteren Schäden wird die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen auch im Instanzenzug ausgeschlossen und dadurch die Voraussetzung für den Erlass eines Teilurteils geschaffen (Ziff. II 1 a) aa)). Der Umfang der Rechtskraft des Feststellungstitels bestimmt sich in negativer Abgrenzung zum Streitgegenstand der Leistungsklage auf Schadensersatz (Ziff. II 1 a) bb)).2. Für das für eine Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse genügt es, wenn ein Mangel vorliegt und weitere Schadensfolgen zumindest entfernt möglich sind (Ziff. II 1 a) cc)).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.