OLG Celle - Beschluss vom 04.11.2004
4 W 176/04
Normen:
WEG § 13 ;
Fundstellen:
NZM 2005, 184
Vorinstanzen:
LG Stade, vom 26.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 9 T 99/04
AG Cuxhaven, - Vorinstanzaktenzeichen 6 II 21/03

Zur Wirksamkeit des Verbotes der Vermietung einer Wohnung an Feriengäste in der Hausordnung

OLG Celle, Beschluss vom 04.11.2004 - Aktenzeichen 4 W 176/04

DRsp Nr. 2005/395

Zur Wirksamkeit des Verbotes der Vermietung einer Wohnung an Feriengäste in der Hausordnung

»Durch einen Mehrheitsbeschluss auf Ergänzung der Hausordnung kann keine durch die Teilungserklärung nicht gedeckte Regelung beschlossen werden, durch die den Wohnungseigentümern die Vermietung der Wohnung an Feriengäste untersagt wird.«

Normenkette:

WEG § 13 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien sind Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft S. in C. Auf Veranlassung der Antragsgegner hat die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung am 19. Mai 2003 auf Initiative der Antragsgegner u. a. beschlossen, dass die Vermietung von Wohnungen an Ferien und Kurgäste durch Ergänzung der Hausordnung untersagt sein soll. Eine Änderung der Teilungserklärung, die ein entsprechendes Verbot nicht enthält, hat die Versammlung indessen mehrheitlich abgelehnt.