FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.10.2001
II 3/00
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 9 ;

Zurechnung der Leerstandszeiten bei der Vermietung von Ferienwohnungen

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.10.2001 - Aktenzeichen II 3/00 - Aktenzeichen II 4/00 - Aktenzeichen II 3 4/00

DRsp Nr. 2002/17181

Zurechnung der Leerstandszeiten bei der Vermietung von Ferienwohnungen

Bei einer Ferienwohnung, die nicht ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste bereitgehalten wird, sind die Leerstandszeiten grundsätzlich der Eigennutzung zuzurechnen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Wohnung auch tatsächlich eigengenutzt wurde.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 9 ;

Tatbestand:

In den hier anhängigen Verfahren wegen Feststellung von Einkünften 1992, 1993, 1994 (II 3/2000) und 1995 (II 4/2000) wendet sich die Klägerin (Klin.) im Wesentlichen gegen die vom beklagten Finanzamt (FA) vertretene Auffassung, dass die Leerstandszeiten bei der Vermietung des Hauses A (Nordseeinsel) der Eigennutzung zuzurechnen seien und die auf das Grundstück insgesamt entfallenden Werbungskosten (WK) nur zeitanteilig in Höhe der Vermietungstage berücksichtigt werden könnten.

Dem Klageverfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die aus den Eheleute bestehende Grundstücksgemeinschaft ist Eigentümer dreier Eigentumswohnungen in B (gleiche Nordseeinsel wie A) sowie des als Einfamilienhauses bewerteten Grundstücks in A. Die Gesellschafter sind jeweils zur Hälfte Miteigentümer des genannten Grundvermögens. Die Gesellschafter haben ihren Wohnsitz in C (Festland) und sind beide berufstätig.