AG Oranienburg, vom 07.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 25 C 22/05
Zurückbehaltungsrecht eines Mieters wegen unterbliebener Nebenkostenabrechnungen
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.04.2007 - Aktenzeichen 3 U 188/06
DRsp Nr. 2007/9016
Zurückbehaltungsrecht eines Mieters wegen unterbliebener Nebenkostenabrechnungen
1. Erteilt der Vermieter dem Mieter für mehrere aufeinander folgende Wirtschaftsjahre keine Nebenkostenabrechnung, so behält der Mieter sein Zurückbehaltungsrecht auch dann, wenn für das jeweils letzte Wirtschaftsjahr eine ordnungsgemäße Abrechnung vorliegt.2. Unpünktliche Mietzahlungen können eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1BGB grundsätzlich nur dann rechtfertigen, wenn sie zum wiederholten Male und aus Absicht oder Nachlässigkeit vorgekommen sind.