I.
Die Beteiligten zu II. und III. bilden die Eigentümergemeinschaft der Wohnungseigentumsanlage F-straße in B-S. .
Die Antragsteller erstreben die Ungültigerklärung der auf der Eigentümerversammlung vom 22.11.2001 zu den Tagesordnungspunkten 1.1., 1.2., 1.3., 2, 3 und 5 gefassten Beschlüsse hinsichtlich der Jahresabrechnung 2000, der Entlastung der Beteiligten zu I. für das Jahr 2000, der Neubestellung der Beteiligten zu I. als Verwalterin für fünf Jahre, einer Sonderumlage und des Wirtschaftsplans 2002.
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